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15.12.2020

Schnabl/Kollross: „Nein zu Bankomatgebühren“

SPÖ betont erneut: „Der unentgeltliche Zugang zu Bargeld ist ein Grundrecht der BürgerInnen. Die Kosten dürfen weder auf die BürgerInnen noch auf die Gemeinden abgewälzt werden, während sich Dritte eine goldene Nase daran verdienen.“

Immer wieder ist die Einhebung einer Gebühr für Bargeldbehebung am Bankomaten Thema – immer wieder lehnt die SPÖ diese Bestrebungen vehement ab. Den neusten Vorstoß in dieser Causa wagt ein international tätiger Finanzdienstleister, der mit seinem Programm „Geldautomat für die Gemeinde“ niederösterreichische Gemeinden gebührenpflichtig mit Bankomaten ausstatten möchte. Dabei werden knapp zwei Euro pro Behebung fällig, die vom Bankkunden oder den Gemeinden berappt werden sollen.

LH-Stv. Franz Schnabl erteilte diesem Vorhaben in seiner Funktion als Landesrat für Konsumentenschutz sogleich eine strikte Absage. „Es ist seit längerem der Trend zu beobachten, dass gerade im ländlichen Raum das Filialnetz der Banken ausgedünnt wird. Zur finanziellen Nahversorgung in kleinen Gemeinden bleiben oft nur mehr Bankomaten doch selbst hier wird rigoros eingespart, weil der Betrieb angeblich nicht kostendeckend gestaltet werden kann. Mit diesem Argument hat man nun Drittanbietern das Feld überlassen, die an der Bargeldbehebung verdienen wollen. Der Zugang zu Bargeld ist aber ein essenzielles Grundrecht der Menschen. Dafür sollte nicht bezahlt werden müssen“, stellt sich Schnabl auf die Seite der BürgerInnen und fordert diesem Treiben einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben.

Auch Abg.z.NR Andreas Kollross, weiß als Bürgermeister über die Schwierigkeiten und Probleme, die mit Bankenschließungen in kleinen Gemeinden einhergehen, Bescheid und zeigt sich verärgert.

„Die Menschen mit Bankomatgebühren zu bestrafen, obwohl das oftmals – gerade in ländlichen, kleinen Gemeinden die einzige Möglichkeit ist, zu seinem eigenen Geld zu kommen, ist gelinde gesagt eine Frechheit“, so Kollross und mahnt dabei auch ein, die Bedürfnisse von älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität zu berücksichtigen.

Kollross ließ zu diesem Thema schon 2018 aufhorchen, nachdem das Gesetz, das es Banken untersagte, Gebühren bei der Bargeldbehebung an Bankomaten zu verrechnen, vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Hierdurch wurde die Gebühr bei privat betriebenen Bankomaten, rechtens. Kollross startete eine Bürgerinitiative mit mehreren Tausend UnterstützerInnen und forderte die Regierung auf, rasch ein generelles Verbot gegen Bankomatgebühren umzusetzen.

Da in der Angelegenheit nichts weiter ging, brachte Kollross dieser Tage einen Initiativantrag im Parlament ein, wo die SPÖ eine Änderung des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) forderte, die eine Gebühr für Bargeldabhebung von unabhängigen Betreibern von Geldautomaten zumindest so weit einschränkt, dass 24 kostenlose Behebungen pro Jahr für die KundInnen ermöglicht werden.

Die Menschen haben ein Recht auf Bargeld, und das ist sicher keine Aufgabe der Gemeinden“, nehmen Kollross und Schnabl abschließend die Gemeinden in Schutz, denen man das als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge nicht auch noch umhängen dürfe damit Dritte sich eine goldene Nase daran verdienen denn „irgendwann muss mit der Gier nach Profitmaximierung auf Kosten der Bevölkerung und der Kommunen Schluss sein!“