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09.09.2021

Kollross startet Petition

Mehrmals jährlich führt die Traun Hochwasser und transportiert Treibgut und Unrat aus dem gesamten Einzugsbereich und somit dem gesamten oberen Salzkammergut mit. Die Traunsee-Gemeinde Ebensee hat daher seit Jahren mit enormen Schwemmholzmengen zu kämpfen. Vor allem nach Starkregenereignissen werden Unmengen an Schwemmholz mit Plastikmüll und Tierkadavern vermischt und verbleiben aufgrund der Strömungsverhältnisse in einer Bucht in Ebensee. 

In den letzten Jahren wurde das Schwemmholz mit Hilfe eines schwimmenden Kranes entsorgt. Die entstandenen Kosten von bis zu 100.000 Euro jährlich wurden aus dem Katastrophenschutzfonds refundiert. Durch geänderte Rahmenbedingungen ist das nicht mehr möglich. 

Aufgrund der Bestimmung des § 74 Abs. 4 AWG 2002 liegt nämlich die subsidiäre Zuständigkeit bei der Gemeinde.

"Diese Verpflichtung trifft die Gemeinde jedoch nur hinsichtlich Siedlungsabfälle, worunter das Schwemmholz nach derzeitiger Rechtslage nicht fällt. Ebenso wenig fühlen sich derzeit die Bezirksverwaltungsbehörde oder die Bundesforste, aus deren Beständen das Schwemmholz zum Teil stammt, zuständig, da auch im Forstrecht die Beseitigung von Treibgut und Schwemmholz nicht geregelt ist", so die Bürgermeisterin von Ebensee und oberösterreichische Landtagsabgeordnete Sabine Promberger. 

"Die durch die Coronakrise sowieso schon finanziell schwer angeschlagenen Gemeinden in Österreich, sollten sich nicht zwischen der Sanierung oder dem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Entfernung von stinkenden Schwemmholzteppichen entscheiden müssen", so der SPÖ-Kommunalsprecher und Bürgermeister von Trumau, Andreas Kollross. 

Laut Kollross und Promberger bedarf es daher "angesichts dieses unerträglichen Zustandes eines immer größer werdenden Schwemmholzteppichs und einer daraus resultierenden entsprechenden Geruchsbelästigung, einer raschen gesetzlichen und finanziellen Regelung der Entsorgung."

In einer kürzlich im Parlament eingebrachten Petition fordert Kollross daher: 

  • Die Übernahme der Kosten für die Bergung und Entsorgung von Schwemmholz und Treibgut aus dem Katastrophenfonds.
  • Die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für eine klare Zuständigkeitszuordnung des Tatbestandes „Schwemm- und Treibholz“.
  • Eine rasche gesetzliche Regelung der Entsorgung des Schwemmholzes und Treibgutes.
  • Die Beauftragung des - für die Bundeswasserbauverwaltung und Schutzwasserwirtschaft - zuständigen Gewässerbezirks mit der Entsorgung des Schwemmholzaufkommens.
  • Eine Refundierung der Kosten der Schwemmholz- und Treibgutbeseitigung für die Marktgemeinde Ebensee.

Unterstützen kann man die Petition hier.