Hauptinhalt

22.01.2021

Zweites Kommunalpaket beschlossen

Das Problem: 

Nach Prognosen des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ) fehlen den Kommunen ohne die Bundeshauptstadt Wien für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 2,5 Milliarden Euro. Die Mittel fehlen bei der Deckung der laufenden Ausgaben.

Dazu gehören etwa:

  • Wasserversorgung
  • Kanal- und Abwasserentsorgung
  • der Bau und die Sanierung der Straßen 
  • Investitionen in Schulen und Kindergärten,
  • Museen und Büchereien,
  • Kultur- und Sporthallen,
  • Straßenbeleuchtung,
  • Schneeräumung oder Straßenreinigung.

Das erste Kommunale Investitionsprogramm

Das erste Kommunalinvestitionsgesetz wurde im Juni im Nationalrat beschlossen. Gemeinden bekamen dadurch Zweckzuschüsse von insgesamt 1 Milliarde Euro vom Bund. Die Höhe des Zweckzuschusses betrug maximal 50 % der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. 50% der Kosten mussten die Gemeinden selbst finanzieren. Dieses Paket funktionierte für finanzschwache Gemeinden nicht. Sie konnten das Geld Großteils nicht abholen, da sie 50% der Investitionskosten nicht stemmen konnten. Außerdem bezogen sich die Zuschüsse nur auf zusätzliche Investitionen, laufende Ausgaben für den Erhalt der Daseinsvorsorge konnten damit nicht finanziert werden

Das zweite Gemeindepaket

Nun wurde in der 79. NR-Sitzung am Mittwoch, den 20. Jänner 2021 ein zweites Gemeindepaket mit den Stimmen von ÖVP, Grüne und NEOS beschlossen. 

Darin enthalten sind:

  1. Die Aufstockung der Ertragsanteile um 400 Mio. € (erhalten sollen die Gemeinden das Geld im März)
  2. Sondervorschüsse für das Jahr 2021 von 1 Mrd. €, die ab 2023 zurückzuzahlen sind
  3. Zusätzliche 100 Mio. Euro für den Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden

Beurteilung:

Die Gemeinden haben bis jetzt schon rund 1 Mrd. € Ertragsanteile verloren, dazu kommen noch die Ausfälle der Kommunalsteuer. Dieser „Verlust“ wird den Gemeinden somit als Darlehen bis 2023 gewährt. Durch die ab 2023 vorgesehene Rückzahlung der 1 Mrd. Euro zahlen sich die Gemeinden den wesentlichsten Teil des Paketes selber.

Auch die 400 Mio. € Aufstockung der Ertragsanteile sind kein „frisches“ Geld. Die Ertragsanteile werden den Gemeinden im Voraus vom Bund bezahlt. Da die Steuereinnahmen aber gesunken sind, müssten die Gemeinden die bereits erhaltenen Vorauszahlungen für 2020 im ersten Quartal 2021 zurückzahlen. Das wird nun nicht passieren, die Gemeinden können das Geld behalten.

Für den SP-Kommunalsprecher und Bürgermeister von Trumau Andreas Kollross ist auch dieses Paket eine reine Mogelpackung: „Seit April warnen wir davor, dass den Gemeinden über zwei Millarden Euro in den Kassen fehlen. Wir wurden aber trotz unzähliger Anträge, Pressekonferenzen, Aussendungen und Petitionen ignoriert. Nun gibt es ein zweites Paket, aber auch dieses ist ein Rohrkrepierer. Von der ernstgemeinten Hilfsforderung der SPÖ nach 250 Euro frischem Geld pro Hauptwohnsitzer sind wir mit diesem Paket, welches zu einem großen Teil aus Förderungen und Vorschüssen besteht, noch weit entfernt!“

Die SPÖ forderte daher in einem Abänderungsantrag, dass die Regierungsvorlage um dasSPÖ-Gemeindefinanzierungspaket von 250 €/Ew (Summe 2,2 Mrd. €) ergänzt wird. Der Antrag wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. 

<iframe allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture" allowfullscreen frameborder="0" height="315" src="https://www.youtube.com/embed/RvJHkLY1-5Q" width="560"></iframe>