Hauptinhalt

08.01.2020

Türkisblau / Sozialhilfegesetz / illegal

Nachdem der Verfassungsgerichtshof heute das schwarzblaue Sozialhilfegesetz aufgehoben hat, fragt der Landesvorsitzende der Kinderfreunde Niederösterreich, Abgeordneter zum Nationalrat und Bürgermeister von Trumau, Andreas Kollross: „Und was jetzt, Niederösterreich?“

Bekanntlicherweise waren Nieder- und Oberösterreich die einzigen Bundesländer, die dieses Gesetz angewandt haben, während die restlichen sieben auf den Spruch des VfGH warteten, „weil es schon die Spatzen vom Dach gepfiffen haben, dass dieses Gesetz kippt. Jetzt ist es schwarz auf weiß: Die unterschiedliche Behandlung von Kindern ist illegal. Niederösterreich ist also eines von zwei Bundesländern, die Kinder nicht der Verfassung entsprechend behandeln. Eine Schande“, erklärt Kollross.

Im Zuge dessen fordert Kollross nicht nur eine sofortige Reparatur dieses Neidgesetzes, sondern eine generell andere Debatte. „Diskutieren wir doch endlich über eine Kindergrundsicherung und somit darüber, wie viel braucht ein Kind und nicht wie wenig können wir einem Kind geben“, schließt Kollross.