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17.05.2021

Sondersitzung im Parlament

Kanzler Kurz wird als Beschuldigter wegen mutmaßlicher Falschaussage geführt, Finanzminister Blümel missachtet die Verfassung. Alle drei Oppositionsparteien haben gemeinsam eine Sondersitzung des Nationalrats einberufen. Es wurde eine Abrechnung mit dem türkisen Kanzler und seinem Finanzminister.

Der parlamentarische U-Ausschuss untersucht die mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung, also die Regierung Kurz-Strache. Müssen türkise Regierungsmitglieder dem Untersuchungsausschuss alle relevanten Akten liefern? Ja, sagt die Verfassung, Ja, sagt der Verfassungsgerichtshof. Nein, haben ÖVP-Finanzminister Blümel und ÖVP-Bundeskanzler Kurz gesagt. Erst als der Bundespräsident die Exekution des Urteils des VfGH angedroht hat, hat Blümel nachgegeben.

Zugleich ist bekannt geworden, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft den Bundeskanzler als Beschuldigten führt. Der Verdacht: Kurz hat unter Wahrheitspflicht im U-Ausschuss falsch ausgesagt. (Für Kurz und Blümel gilt die Unschuldsvermutung.)

"Wer in der österreichischen Bundesregierung sitzt, muss der Erste sein, der sich an die Gesetze und die Verfassung hält", sagt der SPÖ-Abgeordnete Andreas Kollross. "Niemand steht über dem Gesetz, schon gar nicht der Bundeskanzler und der Finanzminister."

Kurz versucht jetzt, das so darzustellen, als würde er von der Opposition verfolgt.

"Die Wahrheit ist, die unabhängige Justiz ist es, die einen schwerwiegenden Verdacht gegen den ÖVP-Kanzler hegt. Allein die Justiz entscheidet, ob Kurz dafür vor Gericht kommt."