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12.10.2020

Recht auf kostenfreien Zugang zum eigenen Bargeld

SPÖ-Petitionssprecher Andreas Kollross und SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Markus Vogl konnten vergangene Woche einen Etappensieg feiern. Die von ihnen initiierte BürgerInneninitiative für einen unentgeltlichen Zugang zum eignen Bargeld gelangt nun vom Petitionsausschuss in den Konsumentenschutzausschuss und wird dort weiterverhandelt.

Kollross dazu: „Das ist ein Sieg für die Bürger und Bürgerinnen. Nach den von uns angeforderten Stellungnahmen des Finanz-, Justiz, und Sozialministeriums wird die BürgerInneninitiative vom Petitionsausschuss einstimmig in den Konsumentenschutzausschuss zur Weiterbehandlung geschickt. Das Recht der Bürger und Bürgerinnen auf ihr eigenes Bargeld wurde somit nicht einfach von den Regierungsparteien abgedreht, sondern wird weiterverhandelt.“, freut sich der Nationalratsabgeordnete und Bürgermeister von Trumau.

Auch Markus Vogl steht der Zuweisung positiv gegenüber „Verbraucher und Verbraucherinnen sollen auf ihrem Konto befindliches Buchgeld jederzeit in Bargeld umwandeln können. Der nächste Schritt ist, das Verbraucherzahlungskontogesetz zu ändern, um Kontotarife anzubieten, die keine Entgelte für die Bargeldbehebung verlangen und eine Obergrenze für Drittbetreiberentgelte vorsehen, die von der kontoführenden Bank übernommen werden müssen. Mit der Zuweisung an den Konsumentenschutzausschuss sind wir diesem Ziel ein Stück nähergekommen.“

Die beiden SPÖ-Abgeordneten, die diese BürgerInneninitiative im vorigen Jahr initiiert hatten, gehen gespannt in die weiteren Verhandlungen und kämpfen weiter, „damit den Menschen in strukturschwachen Regionen der Zugang zum eigenen Bargeld gewährleistet bleibt. Es liegt aber de facto an den beiden Regierungsparteien, dieses auch in die Tat umzusetzen und Sicherheit für alle zu schaffen.“