Hauptinhalt

07.10.2020

Amnestiegesetz für Coronastrafen

Nachdem gestern im Konsumentenschutzausschuss ein Antrag auf Einstellung aller Verwaltungsstrafverfahren, die auf Basis von COVID-19-Gesetzen und -Verordnungen eingeleitet wurden, von ÖVP und Grünen vertagt wurde, ist heute eine SPÖ-Petition betreffend einer Corona-Generalamnestie im zuständigen Ausschuss in Beratung. SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim und SPÖ-Petitionssprecher Andreas Kollross fordern darin die Einholung der Stellungnahmen des Justizministeriums, des Bundesministeriums für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt sowie des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

„ÖVP und Grüne vertagten gestern mit fadenscheinigen Argumenten einen Antrag zur Amnestie für Corona-‚Sünder‘, die wegen rechtswidriger Verordnungen des Gesundheitsministers bestraft wurden. Wir machen weiter, denn Menschen auf Basis falscher Rechtsgrundlage zu bestrafen, sich das Geld aber trotzdem zu behalten, ist unanständig.“, so Kollross im Anschluss an den Petitionsausschuss.

34.697 Anzeigen wurden von März bis Juni auf Basis der Corona-Gesetze und -Verordnungen erstattet. Husch-Pfusch-Gesetze, die im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt wurden. Für Selma Yildirim ein Grund, „eine Generalamnestie für jene Fälle zu erlassen, die rechtsgrundlos zur Kasse gebeten wurden. Wir brauchen Gerechtigkeit für die vielen Menschen, die für die Fahrlässigkeit der Bundesregierung aufkommen mussten. Grund- und Menschenrechte müssen bewahrt und nicht mit den Füßen getreten werden.“

Auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter sprach sich bereits für eine Amnestie für zu Unrecht bestrafte Personen aus. Nun ist für die Nationalratsabgeordneten die Bundesregierung an der Reihe und muss vor dem Ausschuss Rede und Antwort stehen.